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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Zweck
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu der einzelnen Liefervereinbarung und regeln den Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und uns, wenn nicht anders in schriftlicher Form vereinbart.

2. Vereinbarung
Die einzelne Liefervereinbarung schliessen wir schriftlich ab, in Form einer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) der mündlichen oder schriftlichen Bestellung. Als schriftlich gilt neben der Briefform auch die Übermittlung per Telefax sowie eMail. Die Vereinbarung ist massgeblich für den Umfang und die Ausführung der Lieferung.

3. Technische Unterlagen
Technische Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen, sind soweit wir sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet haben, nur annähernd massgebend. Wir behalten uns Änderungen, insbesondere zur Verbesserung der Produkte vor. Technische Unterlagen dürfen für die Weiterverarbeitung und die Bedienung der Produkte verwendet werden, aber nicht zur Anfertigung des Produktes oder von Bestandteilen davon. Im übrigen müssen diese vertraulich behandelt werden und dürfen namentlich nicht kopiert oder in irgend einer Weise unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Vorschriften und Rahmenbedingungen am Einsatzort
Der Kunde hat uns vor Vertragsabschluss auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und auf die Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen welche am Einsatzort unser Produkte zu befolgen und zu beachten sind.

5. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken, netto, zahlbar bei Erhalt der Rechnung. Lieferungen ausserhalb der Schweiz werden nur gegen Vorauszahlung ausgeführt. Wir behalten uns vor, Neukunden sowie wenn der Warenwert CHF 1‘000.00 übersteigt, nur gegen Vorauszahlung liefern. Nicht inbegriffen sind, soweit nicht anders vermerkt, die Mehrwert- und andere Steuern, Abgaben und Gebühren sowie die Kosten für Verpackung, Transport, Verzollung, Montage. Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Versicherungen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen vereinbaren wir in der konkreten Vereinbarung. Wir können Teillieferungen ausführen, welche im Umfang der einzelnen Teillieferungen zahlbar sind. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebsetzung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert wird. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5% und allenfalls weitere entstandene Kosten.

7. Lieferfristen
Die Lieferfristen bestimmen wir in der konkreten Vereinbarung. Wir haben Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Lieferfristen, wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die termingerechte Lieferung verzögern, ebenso auch, wenn der Kunde mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug ist. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz oder einer Konventionalstrafe oder zur Annullierung des Auftrages. Wird die Lieferung verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, lagern wir das Produkt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

8. Transport und Versicherung
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir wählen indessen die jeweils zweckmässigste Versandart. Beanstandungen hat der Kunde direkt an den Transporteur zu richten. Für den Abschluss der Transport- und anderen Versicherungen ist der Kunde zuständig. 9. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen bei Abgang der Lieferung ab unserem Domizil beziehungsweise bei Lagerung wegen verzögerter oder Nichtlieferung auf den Kunden über.

10. Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte oder eingelagerte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen lassen.

11. Abnahme
Die gelieferten Produkte müssen innert zehn Tagen geprüft und allfällige Mängel schriftlich, unter Beifügung des Lieferscheines, angezeigt werden. Andernfalls gilt das Produkt als angenommen.

12. Gewährleistung
Bei bestimmungsgemässem Gebrauch (gemäss Bedienungsanleitung) gewährleisten wir die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise des gelieferten Produktes – wenn in der konkreten Vereinbarung nicht anders vermerkt - für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung. (ausgenommen Verschleissteile) Allfällige Reklamationen behandeln wir speditiv und kulant. Mängel, die während der Garantiefrist auftreten, beheben wir kostenlos, sofern der Kunde diese frist- und formgerecht gerügt und wir diese nicht verursacht oder zu vertreten haben, und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersetzung des schadhaften Teiles. Reparaturen nehmen wir in der Regel an unserem Domizil vor, ausnahmsweise, wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden gewünscht, am Einsatzort. Für Reparaturen an unserem Domizil hat der Kunde uns das Produkt auf seine Kosten zu retournieren; bei Reparaturen am Einsatzort verrechnen wir Fahrt-, Wartezeit- und andere Spesen. Für die Auswahl, den zweckmässigen Einsatz und die richtige Bedienung des Produktes ist der Kunde verantwortlich. Für direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die allenfalls durch Mängel unserer Produkte entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Software-Produkten gelten zudem die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Produkts bzw. dessen Herstellers.

13. Verantwortlichkeiten des Käufers
Um reibungslose Montage-, Garantie- oder Serviceleistungen (durch uns oder durch Dritte) zu gewährleisten, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlagen zugänglich sowie das nötige Personal und die notwendige Infrastruktur verfügbar sind.

14. Andere Bestimmungen
Andere Bestimmungen, beispielsweise die des Kunden, gelten nur insoweit, als wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

15. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (Domizil) an der
Parkstrasse 3, CH-3072 Ostermundigen.
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Differenzen regeln wir wenn immer möglich einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung nicht zu Stande, entscheiden die
ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist Bern.

Ostermundigen, 1.4.2009